TERMS

A. Gemeinsame Bestimmungen ‒ Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Jul.Swiss GmbH (nachfolgend JUL genannt) und ihren Kunden Anwendung. JUL erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von JUL schriftlich genehmigt worden sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von JUL öffentlich einsehbar. Auf Verlangen werden diese dem Kunden auf digitalem Weg als PDF zugestellt.

B. Geheimhaltung und Sorgfaltspflicht ‒ JUL behandelt die Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge und Projekte bekannt werden, vertraulich. Auf Kundenwunsch werden Vereinbarungen zur Geheimhaltung unterschrieben. JUL verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. JUL verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichteten Tätigkeit.

C. Offerten & Auftragsbestätigung ‒ JUL stellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Briefings, Vorlagen, Spezifizierungen und Daten. Soweit JUL Offerten aufgrund ungenauer und unvollständigen Vorgaben erstellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. Unbefristete Offerten haben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, während maximal 60 Tagen Gültigkeit. Eine Offerte wird für JUL erst nach der durch den Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellt der Kunde innerhalb eines Projektes zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Material, Zusatzleistungen, zusätzliche Visualisierungen, Transporte etc.), welche nicht offeriert wurden, werden diese in der Schlussrechnung nach effektivem Aufwand verrechnet. Mehraufwendungen werden vor Erledigung dem Kunden offeriert und wird nach Genehmigung ausgeführt. Innert nützlicher Frist erhält der Kunde die Mehrkosten mittels einer schriftlich kommunizierten Kostenschätzung. Die Preisangaben zu Produkten und Dienstleistungen basieren auf dem aktuellen Informationsstand sowie der entsprechenden Beschreibung und Ausführung im Kostenvoranschlag.

D. Präsentationen und Projektanfragen ‒ Für Projekt, Mandats und weitere Anfragen sämtlicher Art (Entwurfs- bzw. Konzept- Präsentationen) steht JUL eine angemessene Kostenvergütung zu und basiert auf den üblichen Stundenansätzen der Jul.Swiss GmbH. Diese Entschädigung soll einen Kostenbeitrag zu Personal- und Sachaufwand von JUL für die Erarbeitung der Präsentation (Skizzen, Beratung, Entwicklung, 3D-Visualisierungen etc.) sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen (Prototypen, Muster) decken. Ist das mögliche Auftragsvolumen nicht bekannt, so liegt die Abgeltung erfahrungsgemäß für größere Ausarbeitungen im Rahmen von ca. 5‘000‒15‘000 CHF, exkl. MwSt. Der genaue Umfang (Schätzung Stundenaufwand und Materialaufwand) ist vorab zu definieren und zu offerieren und hängt vom Kundenbriefing ab. Erhält JUL nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte, Ideen und Leistungen bei JUL. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben und dürfen durch den Antragsteller nicht genutzt werden. Mit der Bezahlung der Projekt-Fee (Vergütung) wird kein Urheberrecht, Copyright oder Designrecht an den Kunden übertragen. Dies ist separat abzugelten. Der Kunde kann die Rechte der präsentierten Ideen und Inhalte gegen Entgelt erwerben. Wird die Projektierung und deren Inhalte teilweise oder komplett ohne Auftragserteilung an JUL eigenständig vom Auftraggeber umgesetzt ist in sämtlichen Fällen eine Projekt-Gebühr von 20% vom offerierten Netto Volumen des Projekts fällig.

E. Schriftliche Auftragserteilung ‒ Die Auftragserteilung muss schriftlich (Brief/Mail) erfolgen und setzt immer automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch (1h) in Bern oder telefonisch ist kostenlos. Weitere Briefings und Beratungen werden zu den üblichen Stunden-Ansätzen von JUL verrechnet. Überschreitet eine Beratung für ein Vor-Projekt oder eine Offerten Stellung diese kostenlose Phase, verrechnet JUL diese zu den üblichen Stundenansätzen.

F. Mitwirkungspflicht für den Kunden ‒ Der Kunde unterstützt JUL bei der Erbringung der vereinbarten gewünschten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer schriftlicher Briefings, klarer Budgetvorgaben und Timings, von Instruktionen sowie Weiterleitung aller notwendigen Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht oder verspäteten Informationen seitens des Kunden wird durch JUL in Rechnung gestellt. Auch allfällige Projektänderungen und markante Veränderungen vom Auftrag nach Projektstart werden von JUL verrechnet.

G. Rückzug Projekt und Projektabbruch und Projektverschiebung ‒ Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber ohne Verschulden von JUL abgebrochen, verrechnet JUL alle aufgelaufenen Leistungen plus 20% vom offerierten Projektgesamtvolumen. Sind Produktionen bereits in Auftrag gegeben, so sind diese durch den Kunden vollumfänglich zu den offerierten Konditionen zu entschädigen. Müssen bei einer Projektverschiebung durch den Kunden Produktionen eingelagert oder zurückgestellt werden, entstehen dem Kunden Mietkosten für den benötigten Lagerplatz. Diese betragen 55.00 CHF (exkl. MwSt.) pro Paletten Platz pro Monat. Dazu kommen noch die entstehenden Ein- und Auslagerungsaufwendungen sowie die Transporte.

H. Zahlungskonditionen ‒ Die Honorarleistungen werden monatlich und entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungsphasen verrechnet. Grundsätzlich gilt eine Anzahlung von 30%, bei Neukunden 50% auf das offerierte Honorarvolumen. Gestellte Akonto-Rechnungen sind immer sofort zahlbar nach Erhalt. Beim Ausbleiben der Akonto- Zahlungen innerhalb der gesetzten Frist von maximal 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum hat JUL das Recht, die Ausführung des beauftragten Projektes zu stoppen oder ganz zu sistieren. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Der Schlussrechnungsbetrag in einem Projekt ist zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung der Rechnungen/Akonto-Rechnungen innerhalb der offerierten Frist betragen die Verzugszinsen 7% auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Diese Verzugszinsen werden separat verrechnet und gelten als geschuldet.

I. Haftung ‒ JUL haftet im Falle von Vertragsverletzungen und außervertraglichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben alle weitergehenden Haftungsübernahmen durch JUL in den vorliegenden AGB oder aus schriftlichen Verträgen.

K. Versicherung ‒ JUL verfügt über eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadens-Summe von 5’000’000 CHF. Der Kunde verpflichtet sich für Personen, welche unter seiner Verantwortung stehen und für von ihm oder von Dritten eingebrachtes Material, Objekte, Infrastruktur und Weiteres welches im Zusammenhang mit dem Projekt / Auftrag steht, die entsprechenden Haftpflicht- und übrigen Versicherungen deckend abzuschließen (betrifft alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden).

L. Urheber- und andere Schutzrechte von JUL Sofern schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte (insbes. Copyright und Urheber-, Design-, Muster- und Modellrechte) bei JUL. Wurde ein Übergang genannter Rechte auf den Kunden schriftlich vereinbart, erfolgt dieser erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Honorar. Die Nutzung der von JUL erarbeiteten Designs, Ideen und Studien steht dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags zu. Soweit keine andere Abmachung erfolgt, bezieht sich die Nutzung auf die Verwendung im Einsatz; Folgenutzungen wie eigene Nachproduktionen, sprich Nachbauten sind ausgeschlossen. Werden Auftragsunterlagen dem Auftraggeber ganz oderteilweise ausgehändigt, so dürfen diese vom Auftraggeber ausschließlich im Rahmen des Auftrags genutzt werden; insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht für andere Zwecke oder durch andere Produzenten verwendet werden. Der Auftraggeber hat JUL über weitere Nutzungen zu unter- richten. Bei mehrfacher Implementierung der Designlösungen wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Bei Fremdproduktionen ist eine Lizenzgebühr fällig. Die Höhe beträgt ca. 10% des Produktionsvolumens. Sämtliche Schutzrechte am Arbeitsresultat, insbesondere das Urheberrecht, stehen JUL zu, soweit das Arbeitsresultat mittels kreativer Leistungen von JUL zustande gekommen ist und nicht von den vom Kunden übergebenen Unterlagen und Daten entnommen ist. Gleiches gilt für die von JUL im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltung-Vorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werkzeuge.

M. Schutzrechte Dritter ‒ Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seines Auftrages oder Werkvertrages nach von ihm beigebrachten Entwürfen, Modellen, Zeichnungen oder Muster etc. Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden.

N. Hilfspersonen und Substituten/Subunternehmer ‒ Sofern nicht anders vereinbart, behält sich JUL das Recht vor, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verbindlichkeiten Hilfspersonen und Substituten oder Subunternehmer beizuziehen.

O. Schlussbestimmungen ‒ Anwendbares Recht: schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen JUL und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich in Bern, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ARL jederzeit geändert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt. Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftform-Erfordernisses. Bestehen Lücken in diesen Geschäftsbedingungen, so gilt das OR.

 

CATERING

A. Personenzahl - Bis 10 Arbeitstage vor dem Anlass ist die genaue Personenzahl bekanntzugeben. Bis 3 Arbeitstage vor dem Anlass können wir eine Personenzahl-Reduktion um 10% (Anlass bis 200 Teilnehmende) bzw. 5% (Anlass ab 200 Teilnehmende) ohne Kostenfolge entgegen nehmen. Spätere Abweichungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zusätzliche Personen werden gemäss Bestätigung in Rechnung gestellt. Wird die Personenzahl nach erfolgter Bestätigung um mehr als 25% reduziert, gilt der Anlass als annulliert, gemäss nachfolgendem Abschnitt.

B. Annullierung - Massgebend zur Berechnung der Annullations-Fristen ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. Bei Annullierung des Auftrages werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Drittleistungen: Die Annullierung trifft ein ‒ mehr als 3 Monate vor Auftragsbeginn: Keine Kosten ‒ zwischen 3 Monate und 1 Monat vor Auftragsbeginn: 50% der Auftragssumme ‒ weniger als 1 Monat vor Auftragsbeginn: 100% der Auftragssumme.

Gastronomieleistungen: Die Annullierung trifft ein ‒ mehr als 21 Arbeitstage vor dem Anlass: Bereits effektiv entstandene Aufwände ‒ zwischen 21 und 7 Arbeitstagen vor dem Anlass: 50% der Gastronomieleistungen** ‒ zwischen 7 und 1 Arbeitstagen vor dem Anlass: 100% der Gastronomieleistungen** Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, usw.) oder sonstiger von Jul.Swiss nicht zu vertretender Umstände, behalten wir uns das Recht vor, den Austragungsort zu wechseln oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nicht.

** Total zu erwartender Umsatz inkl. Getränke

BAR +
BISTRO

Gemäss unseren allgemeinen Geschäftsbedindungen gelten bei privaten Auftraggeber und einer Personenzahl ab 7 Personen die folgenden Zahlungskonditionen: 100% Mastercard, Visa, EC/Maestro, Postcard oder Twint bei Anlassende vor Ort (Event Location). Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder definitiven Bestätigung per Mail und gemäss unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen die folgenden Annullationskosten an. 21 Tage + / 0% vom geplanten Gesamtumsatz** 21 Tage - 7 Tage vor dem Event / 30% vom Gesamtumsatz** 5 Tage - 0 Tage vor dem Event / 100% vom Gesamtumsatz** Personenzahl -Mindestverrechnung liegt im Rahmen dieses Angebotes.

** Total zu erwartender Umsatz inkl. Getränke
(Lunch 30.00 chf / Apéro & Diner 50.00 chf p. P. )

No Show Gebühren
Online-Reservationen bis 6 Personen welche nicht online (Direkt-Annullation) respektive per Mail an booking@jul.swiss mind. 2h vor der Reservationszeit annulliert werden, verrechnen wir 30.00 chf pro Person. Annullationen werden ausschliesslich in schriftlicher Form akzeptiert.

DISCLAIMER

Firmensitz
Jul.Swiss GmbH, Rathausgasse 27, 3011 Bern, Schweiz

Register
CH03640821869

Mehrwertsteuer
CHE-314.336.985

Gerichtsstand
Bern, Schweiz

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